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Paketflut zu Weihnachten
Rechtzeitig Versenden
12. Dezember 2020

Weihnachten steht vor der Tür. Befeuert durch die Coronakrise und die Handlungsempfehlung „Bleibt zu Hause“ steigt die Paketflut in unerwartete Höhen. „Basierend auf der Steigerungsrate vom zweiten Quartal 2020 zum zweiten Quartal 2019 rechnen wir im 4. Quartal mit rund 65 Millionen Inlandspaketen,“ sagt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. „Bei der großen Mehrzahl der Paktsendungen klappt die Zustellung wunderbar. Ein Indiz dafür ist die im Verhältnis zur Sendungsmenge vernachlässigbare Anzahl der bei uns registrierten Schlichtungsfälle, sie beträgt für Oktober und November ‚nur‘ 91. Natürlich kennt jeder auch andere Geschichten wie Pakete, die einfach abgelegt werden, in Briefkästen gestopfte Sendungen, Hinterlegung eines Pakets, obwohl man ohnehin zuhause anwesend war und vieles mehr. Um Zustellern wie Empfängern Ärger zu ersparen, haben wir einige Tipps zusammengestellt auf unserer Website veröffentlicht.“

Nutzen Sie die Onlineservices wie Tracking oder Informationsservice
Fast alle österreichischen Postdiensteanbieter, die den üblichen Versandhandel abwickeln, bieten Onlinetools mit verschiedenen Services an. Für Smartphones sind entsprechende Apps verfügbar.

Die Sendungsverfolgung („Tracking“) erlaubt es, den gesamten Weg einer Sendung (Brief, Paket) von der Bestellung bis zur Zustellung im Auge zu behalten. Mittels Livetracking bekommt man durch Eingabe der Sendungsnummer auf dem Online-Kundenportal des jeweiligen Anbieters die Zustellzeiten der erwarteten Sendung angezeigt.

Auch lassen sich mit Apps kurzfristig Paketumleitungen einrichten, z.B. wenn man sich gerade am Zweitwohnsitz befindet. Diese digitalen Services machen den Zustellvorgang jedenfalls wesentlich transparenter.

Verständigungen über die Hinterlegung erfolgen beispielsweise per SMS, App oder E-Mail. Dass ein Paket wegen einer verschwundenen Hinterlegungsnachricht nicht abgeholt oder retour geht, kann dann gar nicht mehr geschehen. Auch der Kontakt mit dem Kundeservice der Postdiensteanbieter kann über die eigene Kundenzone oft zielgerichteter und schneller erfolgen.

Abstellgenehmigungen bieten Vorteile für Empfänger und Zusteller
Die Abstellgenehmigung ist erste Wahl, wenn man eine sichere Abstellmöglichkeit hat. Sicher bedeutet, dass der Abstellort vor Witterung geschützt und nicht einsehbar (Diebstahlrisiko) sein. Abstellgenehmigungen sind mit jedem Postdiensteanbieter gesondert zu vereinbaren. Es ist unmissverständlich zu definieren, wo genau die Abstellung zu erfolgen hat (z.B. Gartenhaus). So können alle Pakete zuverlässig zugestellt werden und man erspart sich den Gang zu einer Hinterlegungsstelle. Die Zusteller wiederum können die Zustellung einfach und schnell erledigen.

Paketboxen – eine gute Alternative zur Abstellgenehmigung
Manche Postdiensteanbieter bieten Abstellboxen an, die vorwiegend in Wohnhausanlagen angebracht werden. Wird ein Paket eingelegt, erhält man z.B. über eine App einen Code, mit dem man die Box öffnen kann. Paketboxen können eine gute Alternative zur Abstellgenehmigung sein. Zu beachten ist allerdings, dass die Errichtung oft mit Kosten verbunden ist und jeweils nur ein einziger Postdiensteanbieter Zugriff hat. Bei Wohnhausanlagen sollte man sich an die Hausverwaltung wenden, wenn man das Aufstellen derartiger Boxen für sinnvoll hält.

Umleitung auf Abholstellen oder Abholboxen: Zustellversuche nicht erforderlich
Eine weitere Möglichkeit ist, Pakete überhaupt auf Abholstellen (Abholshops, Postämter, etc) oder Abholboxen umzuleiten. Somit wird gar kein Zustellversuch mehr unternommen und die Pakete werden direkt am Ort der Wahl hinterlegt. Bei Abholboxen bleiben die Postsendungen bis zur Abholung sicher verwahrt, die Abholung ist mittels Abholcode rund um die Uhr möglich. Bei dieser Art der Zustellung ist die Anwesenheit zuhause nicht erforderlich.

„Durch die Vielzahl der digitalen Services können wir alle entscheiden, wie wir Pakete erhalten wollen. Wer diese Möglichkeiten aktiv nutzt, kann sich und anderen das Leben, auch über die Coronakrise hinaus, wesentlich erleichtern“, sagt Steinmaurer abschließend.

Über die RTR
Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK).


Quelle: OTS / Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

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